Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») finden auf alle
durch die C19T AG (nachfolgend «C19T») angebotenen Dienstleistungen Anwendung.
Mit der Nutzung der Dienstleistungen von C19T akzeptieren Sie die nachfolgenden
Bedingungen unverändert und vollumfänglich.

Themenübersicht
I. Gegenstand
II. Vertriebsleistungen
III. Contact Tracing
IV. Weitere Dienstleistungen von Dritten
V. Verantwortlichkeiten des Serviceleistungskäufers sowie des Nutzers
VI. Rechte von C19T
VII. Gewährleistung
VIII. Haftung
IX. Höhere Gewalt
X. Geistiges Eigentum
XI. Schlussbestimmungen

I. Gegenstand
1.1 Allgemeines
Die Verwendung der Personendaten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Die
Datenschutzerklärung ist integraler und bindender Bestandteil dieser AGB.
1.2 Services
1.2.1
C19T betreibt eine digitale Service-Vertriebsorganisation.
Serviceleistungskäuferinnen und Serviceleistungskäufer (nachfolgend
«Serviceleistungskäufer») können über verschiedene Verkaufskanäle (Ziff. 1.2.2)
Anrechte für Eintritte, Besuche und andere Leistungen im Freizeit- oder
Gesundheitsbereich (Covid-Testungen, Bergbahnen, Veranstaltungsstätten, Gastrobetriebe,
Freizeit- und Kultureinrichtungen, etc.) (nachfolgend «Betrieb») beziehen. C19T
ermöglicht den direkten Vertragsschluss über den Besuch der Veranstaltung bzw.
des Betriebs oder einer Inanspruchnahme einer Serviceleistung zwischen
Veranstaltern bzw. Betreibern (nachfolgend «Veranstalter» und «Betreiber») und
dem Serviceleistungskäufer.
1.2.2
Gegenstand dieser AGB ist die Nutzung von Dienstleistungen, die C19T gegenüber
Service-Käufern über die folgenden Verkaufskanäle erbringt: Die Websites wie
www.c19t.ch sowie durch C19T bereitgestellten Partnerwebsites (*.c19t.ch)
(nachfolgend «Webplattformen»), die verschiedenen Mobile-Anwendungen von C19T,
u.a. C19T App, C19T App, nachfolgend zusammen «Mobile-Anwendung», von und für C19T
betriebene Callcenter (Webplattformen und Callcenter, nachfolgend
«Verkaufskanäle») oder in Zukunft auch weitere, zusätzliche Verkaufskanäle. Die
Zustimmung zu diesen AGB erfolgt durch Inanspruchnahme der entsprechenden
Dienstleistungen. Der Käufer kann bei Beanspruchung einzelner Dienstleistungen
von C19T aufgefordert werden, seine Zustimmung zu den AGB mit Anklicken eines
entsprechenden Bestätigungsfeldes zu wiederholen.
1.3 Contact Tracing und weitere Dienstleistungen
C19T ermöglicht es Dritten ihren gesetzlichen Verpflichtungen bezüglich Contact
Tracing nachzukommen. Dritte können unter anderem öffentliche Institutionen,
Firmen, Ärzte, Apotheken, externe Dienstleister, etc. sein.
Darüber hinaus ermöglicht C19T Dritten das Erbringen weiterer Dienstleistungen
wie z.B. Reservationen, Registrationen für Wartelisten, Prozessabwicklungen,
zur Verfügung stellen von Informationen wie Beschreibungen, Abfragen von
Informationen und Präferenzen und dergleichen. Ebenfalls kann C19T einzelne
Services ganz oder in Teilen durch Dritte erbringen lassen. C19T ermöglicht den
direkten Vertragsschluss zwischen Dritten und dem Nutzer der Dienstleistung
(nachfolgend «Nutzer»). Die Zustimmung zu den AGB erfolgt durch Inanspruchnahme
der entsprechenden Dienstleistungen. Der Nutzer kann bei Beanspruchung
einzelner Dienstleistungen von C19T aufgefordert werden, seine Zustimmung zu
den AGB mittels Auswahl eines entsprechenden Bestätigungsfeldes zu wiederholen.

II. Vertriebsleistungen
2.1 Leistungen
2.1.1
Für alle Dienstleistungen gelten die über die Verkaufskanäle zugänglichen
Konditionen von C19T. C19T kann das Leistungsangebot jederzeit ändern oder die
Erbringung von Dienstleistungen einstellen.
2.1.2
C19T ermöglicht über die Verkaufskanäle den Vertragsschluss zwischen dem Serviceleistungskäufer
und Dritten. Mit der Bestellung von Leistungen beauftragt der
Serviceleistungskäufer C19T mit der Kaufabwicklung. C19T ist dabei als Agent
des jeweiligen Dritten tätig. Durch den Erwerb der Leistung kommt ein Vertrag
über die Serviceleistung ausschliesslich zwischen dem Serviceleistungskäufer
und dem Dritten auf der Grundlage dieser AGB zustande und den Konditionen und
AGB des Dritten.
2.1.3
Bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Produkten von Partnerunternehmen
von C19T akzeptiert der Käufer die anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen
und/oder Nutzungsbedingungen dieser Partnerunternehmen.
2.2 Vertragsschluss
2.2.1 Bestellung des Serviceleistungskäufers
Die bei den Verkaufskanälen gewährte Übersicht über die zugänglichen Services
gilt lediglich als Einladung zur Offertstellung durch den
Serviceleistungskäufer. Der Serviceleistungskäufer trifft seine Auswahl über
den entsprechenden Verkaufskanal. Die getroffene Auswahl wird im Warenkorb
angezeigt (Webplattform und Mobile-Anwendung) bzw. dem Serviceleistungskäufer
mitgeteilt (telefonische Bestellung und Vorverkaufsstelle). Mit der Bestätigung
der Bestellung unterbreitet der Serviceleistungskäufer sein verbindliches
Angebot zum Bezug der ausgewählten Tickets. Der Serviceleistungskäufer ist
verpflichtet, alle beim Bestellvorgang erforderlichen Angaben vollständig und
richtig anzugeben.
2.2.2 Registrierung
Für eine Bestellung über die Webplattform bzw. in der Mobile-Anwendung
(nachfolgend «Online-Bestellung») kann sich der Serviceleistungskäufer in der
Webplattform oder in der Mobile-Anwendung mit seinem Benutzernamen oder seiner
E-Mail-Adresse und mit seinem Passwort (nachfolgend «Zugangsdaten»; das
entsprechende Benutzerkonto das «Online-Konto») identifizieren, sofern Dritte diese
Funktion bereit stellt.

Die dem Serviceleistungskäufer mitgeteilten Zugangsdaten sind für die
persönliche Verwendung durch den Serviceleistungskäufer bestimmt und
vertraulich zu behandeln. Sämtliche über das Online-Konto getätigten
Online-Bestellungen werden dem Serviceleistungskäufer als Online-Kontoinhaber
zugerechnet und sind für ihn verbindlich.
2.2.3 Bestellbestätigung
Bei Bestellung über die Webplattform, die Mobile-Anwendung oder wenn der Kunde
seine E-Mail-Adresse im Callcenter bekannt gibt, erhält der
Serviceleistungskäufer nach Abschluss des Bestellvorgangs eine
Bestellbestätigung per E-Mail und/ oder SMS. Diese stellt ausdrücklich noch
keine Annahme des Angebots durch C19T dar.
2.2.4 Annahme durch C19T im Namen und Auftrag des Dritten
Der Vertrag über den Erwerb einer Serviceleistung zwischen dem
Serviceleistungskäufer und dem Dritten kommt erst zustande, wenn dem
Serviceleistungskäufer die Serviceleistungsberechtigung versandt, zugänglich
gemacht oder ausgehändigt werden bzw. wenn C19T die Berechtigung auf resp. mit
einem digitalen Code freischaltet und/oder verknüpft. Der Versand, die
Zugänglichmachung, die Aushändigung oder die Freischaltung erfolgen erst nach
Eingang der Zahlung des Käufers bei C19T oder der Verkaufsstelle des Dritten,
und zwar unabhängig von der Art der Zahlung.
2.2.5 Personalisierte Serviceleistung
Dritte sind berechtigt, Serviceleistungen zu personalisieren. Dazu können die
Personalien der berechtigten Person auf der Berechtigung aufgedruckt oder
elektronisch verknüpft werden. Ausschliesslich die auf der Berechtigung
namentlich erwähnte oder elektronisch verknüpfte Person erhält das
Servicenutzungsrecht. Kauft ein Käufer Serviceleistungen für mehrere Personen,
hat er dafür zu sorgen, dass die Personalien aller Personen vollständig und
wahrheitsgemäss gemacht werden.
2.3 Zustellung der Serviceleistungsberechtigung
2.3.1 Allgemeines
2.3.1.1
Der Entscheid über die Wahl der Versandart liegt beim Dritten oder beim
Serviceleistungskäufer. Die Zustellung bzw. der Versand an die vom
Serviceleistungskäufer angegebene E-Mail mit Download-Link zur PDF-Datei der
print@home-Berechtigung (sowohl Bar- als auch QR-Code; nachfolgend
«print@home-Berechtigung»), als Mobile Berechtigung per SMS an die angegebene
Handynummer oder in der Mobile-Anwendung (z.B. C19T App oder Apple Passbook /
Wallet; nachfolgend zusammen «Mobile Ticket»), durch Freischaltung eines
digitalen Codes (Ziff. 2.10) oder in Papierform durch Übergabe an der
Verkaufsstelle erfolgen (nachfolgend zusammen «Berechtigung»).
2.3.1.2
Der Serviceleistungskäufer ist verpflichtet, die Berechtigung unmittelbar nach
Erhalt zu prüfen. Bei personalisierten Berechtigungen ist der Käufer
insbesondere verpflichtet zu prüfen, ob die personalisierten Angaben korrekt
wiedergegeben sind. Beschädigungen der Berechtigungen oder Abweichungen der
postalisch oder elektronisch zugestellten Berechtigungen von den bestellten
Berechtigungen hat der Serviceleistungskäufer C19T innerhalb von 3 Werktagen
anzuzeigen. Versäumt dies der Serviceleistungskäufer, gelten die zugestellten
Berechtigungen als genehmigt (Art. 201 OR).
2.3.1.3
Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt des Versands am Sitz von C19T auf den
Serviceleistungskäufer über (Art. 74 Abs. 2 Ziff. 2 OR). Der
Serviceleistungskäufer ist für die sichere Verwahrung der Berechtigungen bis
zur Leistungsinanspruchnahme verantwortlich. Der Ersatz beschädigter oder
verlorener Tickets ist vorbehältlich Ziff. 2.3.2.3, 2.3.3.2 und 2.10.3
ausgeschlossen.
2.3.2 Elektronische Zustellung bei print@home-Berechtigungen
2.3.2.1
Die nach Eingang der Zahlung über den mit der Bestellbestätigung mitgeteilten
Link zugängliche print@home- oder als Anhang zugestellte Berechtigung druckt
der Serviceleistungskäufer in unveränderter Grösse mit geeignetem Drucker auf
ein weisses Papier der Grösse DIN A4 aus. Der Serviceleistungskäufer anerkennt,
dass es in seinem eigenen Verantwortungs- und Risikobereich liegt, über
sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen zu verfügen, die für den
Empfang und den Ausdruck der print@home-Berechtigung erforderlich sind.
2.3.2.2
Die ausgedruckte print@home-Berechtigung ist bis zur Inanspruchnahme der
Service-Leistung sorgfältig aufzubewahren und darf bei Gebrauch, insbesondere
im Bereich des maschinenlesbaren Bar- oder QR-Codes keine Beschädigungen,
Verschmutzungen oder sonstigen Beeinträchtigungen aufweisen, welche die
Kontrolle verunmöglichen oder behindern. Weist die print@home-Berechtiugung
solche Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstigen Beeinträchtigungen auf,
besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Leistung und/oder auf Erstattung
des vom Serviceleistungskäufer entrichteten Entgelts.
2.3.2.3
Für jede gekaufte Serviceleistung erhält der Serviceleistungskäufer nur eine
Serviceleistungsberechtigung. Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung
oder Nachahmung der print@home-Berechtigung und jede elektronische
Weiterverbreitung der entsprechenden PDF-Datei ist ausdrücklich untersagt,
sofern sie an andere als die auf der Serviceberechtigung aufgeführte(n)
Person(en) gerichtet ist. Bei Verlust oder Beschädigung der
print@home-Berechtigung darf der Serviceleistungskäufer die
print@home-Berechtigung jedoch erneut ausdrucken, wobei er sich der Möglichkeit
der Verweigerung der Erbringung der Serviceleistung bei Vorliegen der Umstände
gemäss Ziff. 2.3.2.4 bewusst ist. Die beschädigte print@home-Berechtigung muss
unverzüglich vernichtet werden. Hat der Serviceleistungskäufer die PDF-Datei im
Zeitpunkt des Verlustes oder der Beschädigung bereits gelöscht, darf er die
Berechtigung erneut ausdrucken oder sich bei der Hotline von C19T melden. C19T
stellt dem Serviceleistungskäufer darauf die PDF-Datei erneut zu. C19T behält
sich vor, die Anzahl erneuter Zustellungen zu beschränken.
2.3.2.4
Dritte können die Erbringung der Serviceleistung verweigern, wenn mehrere
Ausdrucke, Vervielfältigungen, Kopien oder Nachahmungen einer
print@home-Berechtigung im Umlauf sind und einem Inhaber eines Ausdrucks, einer
Kopie oder Nachahmung der jeweiligen print@home-Berechtigung bereits die Serviceleistung
erbracht wurde. Wird ein Inhaber einer print@home-Berechtigung aus diesem Grund
anlässlich der Kontrolle abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des
Entgelts.
2.3.3 Elektronische Zustellung bei Mobile-Berechtigungen
2.3.3.1
Bei Mobile-Berechtigungen erfolgt die Zustellung nach erfolgter Zahlung durch
Mitteilung an die vom Serviceleistungskäufer angegebene Handynummer oder durch
Verfügbarmachung in der Mobile-Anwendung. Die Mobile-Berechtigung wird in der
Mitteilung je nach Modell des mobilen Geräts in Form eines Links oder eines
Bildes angezeigt. Bei Verwendung der Mobile-Anwendung wird die
Mobile-Berechtigung innerhalb der Mobile-Anwendung angezeigt.
2.3.3.2
Der Serviceleistungskäufer anerkennt, dass es in seinem eigenen Verantwortungs-
und Risikobereich liegt, über sämtliche technischen Einrichtungen zu verfügen,
die für den Empfang oder das Verfügbarmachen der Mobile-Berechtigung
erforderlich sind. Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder
Nachahmung der Mobile-Berechtigung und jede elektronische Weiterverbreitung der
Mobile-Berechtigung ausserhalb der von C19T zur Verfügung gestellten
Berechtigung-Share-Funktion ist ausdrücklich untersagt. Bei Verlust des Zugangs
zur Berechtigung oder bei Beschädigung des mobilen Geräts kann der
Serviceleistungskäufer die Mobile-Berechtigung erneut anfordern bzw. an sich
zustellen lassen. C19T behält sich vor, die Anzahl erneuter Zustellungen zu
beschränken. Die Regelung nach Ziff. 2.3.2.4 findet analog Anwendung.
2.3.3.3
Ohne Vorzeigen der Mobile-Berechtigung kann die Leistungserbringung nicht
gewährt werden.
2.3.4 Freischaltung eines digitalen Berechtigungscodes
Bei der Verwendung digitalen Codes (Ziff. 2.10) erfolgt anstelle der Zustellung
von Berechtigungen eine Freischaltung einer oder mehrerer Berechtigungen aus
einem digitalen Berechtigungscode.
2.4 Kein Weiterverkauf
Jeglicher Handel mit erworbenen Berechtigungen zu gewerblichen oder
kommerziellen Zwecken ist untersagt. Zuwiderhandlungen können zum Verlust der
mit den erworbenen Berechtigungen verbundenen Leistung und zu Schadenersatz-
sowie Gewinnherausgabeansprüchen gegenüber dem ursprünglichen und den neuen
Serviceleistungskäufern führen. Personen, die gegen diese Bestimmungen
verstossen, können vom Leistungserwerb und der -rückgabe ausgeschlossen werden.
Nicht gültig erworbene Berechtigungen berechtigen nicht zum Leistungsbezug/
-nutzung und weder C19T noch Dritte übernehmen hierfür irgendwelche
Rückerstattungs- oder Haftungsforderungen.
2.5 Werbung und Verlosung
Ohne ausdrückliche vorgängige Zustimmung des Dritten oder von C19T ist es dem
Serviceleistungskäufer nicht erlaubt, Berechtigungen jeglicher Form in seiner
an das allgemeine Publikum gerichteten Werbung und/oder für Verlosungen zu
verwenden.
2.6 Preise
2.6.1
Die über die Verkaufskanäle zugänglichen bzw. dort ausgewiesenen oder
mitgeteilten Preise für Tickets verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (sofern
anwendbar).
2.6.2
Der angezeigte Verkaufspreis in der Webplattform und/ oder in der
Mobile-Anwendung beinhaltet den Leistungspreis des Dritten zzgl. allfälliger
Servicegebühr, exkl. allfälliger Zahl- und Versandgebühren. Der Verkaufspreis
an physischen Verkaufsstellen beinhaltet den Leistungspreis des Dritten exkl.
allfälliger Auftragsgebühren der Verkaufsstelle (POS). Die für den jeweiligen
Verkaufskanal, bezüglich der jeweiligen Zustellungsart und/oder Bezahlart
geltenden Gebühren werden während des Bestellvorgangs im Warenkorb angezeigt
bzw. dem Serviceleistungskäufer mitgeteilt, sofern solche erhoben werden.
2.7 Bezahlung
2.7.1 Erwerb an physischen Verkaufsstellen
Beim Erwerb der Berechtigung an physischen Verkaufsstellen – sofern angeboten –
bestimmt das jeweilige Partnerunternehmen von C19T als Betreiberin der
Verkaufsstelle die zulässigen Zahlungsarten, sofern der Verkauf nicht direkt
durch C19T erfolgt.
2.7.2 Telefonische oder Online-Bestellung
Bei telefonischer Bestellung – sofern angeboten – und Online-Bestellung erfolgt
die Bezahlung mittels Belastung auf der während des Bestellungsvorganges
angegebenen Kredit-, Debitkarte, Postfinance und TWINT. Es liegt im Ermessen
von C19T zu entscheiden, welche Bezahlarten zugelassen sind und ob/wann nicht
fristgerecht bezahlte Leistungen wieder zum Verkauf freigegeben werden.
2.8 Rückgabe, Rückerstattung, Umschreiben und Umtausch
2.8.1 Generelles
Verantwortlicher Vertragspartner des Serviceleistungskäufers für die Erbringung
der durch C19T vermittelten Leistung ist der jeweilige Dritte. Über die
Möglichkeit, die Bedingungen und die Abwicklung einer Rückgabe und Rückerstattung
oder eines Umtauschs von erworbenen Leistungen entscheidet daher allein der
Dritte, in keinem Fall aber C19T. Diese alleinige Entscheidungsbefugnis des
Dritten besteht auch für den Fall von höherer Gewalt (vgl. nachstehend Ziff.
IX).
2.8.2 Umschreiben von personalisierten Anrechten auf eine andere Person
Der Dritte entscheidet allein, ob und zu welchen Konditionen personalisierte
Leistungen auf eine andere Person umgeschrieben oder weitergegeben werden
dürfen.
2.8.3 Keine Leistungserbringung oder Schliessung des
Leistungserbringungsbetriebs
Kann eine Leistung nicht ganz oder nur teilweise durch Dritte erbracht werden
oder wird ein Betrieb ganz oder teilweise geschlossen, wodurch keine
Serviceleistungskäufer mehr bedient werden können, so werden die Berechtigungen
auf Anweisung des Dritten gemäss Ziff. 2.8.6 zurückerstattet.
Das Nicht-Erbringen einer Leistung oder die Schliessung eines Betriebs liegt
unabhängig von der Dauer der Schliessung und von der konkreten Ursache für die
Schliessung resp. der Nicht-Erbringung der Leistung vor.
2.8.4 Besonderheiten bei Verschiebung einer Leistungserbringung und/ oder des
Leistungserbringungsortes
Entscheidet ein Dritter den Zeitpunkt der Leistungserbringung zu verschieben
oder einen Leistungserbringungsort zu verlegen, gilt das Leistungsanrecht
unabhängig von den Verschiebungsgründen für das Verschiebungsdatum respektive
den neuen Leistungserbringungsort. Dies gilt auch bei einer mehrmaligen
Verschiebung oder Verlegung. Es liegt im Ermessen des Dritten zu entscheiden,
ob erworbene Leistungsanrechte zurückgegeben, zurückerstattet oder umgetauscht
werden können. Als Verschiebung gilt jede Änderung des
Leistungserbringungstermins und/oder -orts, unabhängig davon, ob die Leistung
an dem neuen Termin mit demselben Inhalt, Umfang oder mit von der
ursprünglichen Leistungserbringung abweichenden Merkmalen und Kriterien
durchgeführt wird.
2.8.6 Abwicklung der Rückgabe und Rückerstattung
2.8.6.1
Im Allgemeinen sind nicht in Anspruch genommene Leistungsanrechte von einer
Rückgabe resp. Rückerstattung ausgeschlossen. Stimmt der Dritte einer Rückgabe
und Rückerstattung des Leistungsanrechts sowie der Abwicklung gemäss dieser
Ziff. 2.8.6 zu, so erfolgt diese gemäss den nachfolgenden Bestimmungen.
Widrigenfalls hat sich der Serviceleistungskäufer direkt an Dritten zu wenden.
2.8.6.2
Der Serviceleistungskäufer hat die Möglichkeit bis spätestens 10 Tage nach dem
auf der Leistungsberechtigung aufgedruckten Leistungsdatum unter Angabe
sämtlicher Angaben (Personalien, Kaufbeleg, etc.) per E-Mail an [email protected]
zu beantragen. Der Antrag gilt als zugestellt, wenn er eine entsprechende
Empfangsbestätigung von C19T innerhalb von 24h erhalten hat. C19T erstattet den
Leistungspreis nur zurück, wenn sie über entsprechende Deckung durch den
Leistungserbringer (Dritte(n)) für die Rückerstattung verfügen. Vom
Serviceleistungskäufer bezahlte Service-, Zahlarten- und Versandgebühren sowie
jegliche andere Abwicklungsgebühren und Versicherungsgebühren für den
Leistungsverkauf werden nicht rückerstattet. Nach Ablauf von 20 Tagen ab dem
auf der Leistungsberechtigung aufgedruckten Leistungsdatum oder falls C19T oder
die Vorverkaufsstellen nicht über genügend Deckung durch den Leistungserbringer
(Dritte(n)) für die Rückerstattung aller Leistungen der abgesagten
Leistungserbringung verfügen, müssen sich Serviceleistungskäufer direkt an den
Leistungserbringer (Dritte(n)) wenden. Dieser bestimmt dann über die weitere
Abwicklung der Rückgabe und Rückerstattung der Leistungsanrechte.
2.8.6.3
Wird ein Betrieb eines Leistungserbringers (Dritte(n)) geschlossen, werden
sämtliche Leistungsanrechte, welche innerhalb von 20 Tagen nach dem
ursprünglichen Gültigkeitsdatum der Leistung von der Schliessung des Betriebs
betroffen sind, durch C19T storniert. Die Leistungsanrechte sind per Datum der
Schliessung nicht mehr gültig und berechtigen nicht mehr zu einem
Leistungsbezug beim Dritten. C19T erstattet den Leistungspreis nur zurück, wenn
er über entsprechende Deckung durch den Dritten für die Rückerstattung aller
Leistungen pro geschlossenen Tag des Betriebs verfügt. Vom
Serviceleistungskäufer bezahlte Service-, Zahlarten- und Versandgebühren sowie
jegliche andere Abwicklungsgebühren und Versicherungsgebühren für den
Leistungsverkauf werden nicht rückerstattet. Nach Ablauf von 20 Tagen ab dem
auf dem Leistungsanrecht aufgedruckten Gültigkeitsdatum oder falls C19T nicht
über genügend Deckung durch den Dritten für die Rückerstattung aller
Leistungsanrechte pro geschlossenen Tag des Betriebs verfügt, müssen sich Serviceleistungskäufer
direkt an den Dritten wenden. Dieser bestimmt dann über die Abwicklung der
Rückgabe und Rückerstattung der Leistungsanrechte.
2.8.6.4
Stimmt der Dritte einer Rückgabe und Rückerstattung der Leistungsanrechte zu
und wurde das Leistungserbringungsdatum aufgrund höherer Gewalt (vgl.
nachstehend Ziff. IX) verschoben oder abgesagt, so kann dem
Serviceleistungskäufer vom Brutto-Preis eine Aufwandsentschädigung für den
Verkauf und die Rückerstattung in der Höhe von CHF 5 oder 10% des Brutto-Leistungspreises
verrechnet werden.
2.8.6.5
Bei Zahlung mit Debit-, Kreditkarte, TWINT oder Postfinance schreibt C19T nach
Erhalt und Bestätigung der Erstattungsrechts den entsprechenden Betrag
innerhalb von vier Wochen auf die beim Kauf eingesetzte Karte oder auf das vom
Ticketinhaber angegebene Bank- bzw. Postkonto gut. Dazu benötigt C19T folgende
Angaben: Bank-/Postverbindung (Name, Ort), Clearing-Nummer der Bank, IBAN,
Kontonummer und Kontoinhaber (Name, Vorname).
2.9 Pflichten des Serviceleistungskäufers beim Leistungsbezug
2.9.1
Mit dem Serviceleistungskauf oder bei Inanspruchnahme der Leistungen des
Dritten akzeptiert der Serviceleistungskäufer zusätzlich zu diesen AGB die
allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen oder Vertragsbedingungen
des Dritten. Diese sind beim jeweiligen Dritten erhältlich.
2.9.2
Der Serviceleistungskäufer anerkennt mit dem Erwerb des Leistungsanrechts die
Sicherheits-, Zutritts-, Alters- und sonstigen Vorschriften des jeweiligen
Dritten sowie allfällige durch die Behörden vorgesehene Vorgaben für die
Eintrittsberechtigung (z.B. Impf-Zertifikat, negatives Testergebnis, etc.). Der
Serviceleistungskäufer ist selbst für die Einhaltung dieser Vorschriften
verantwortlich und nimmt zur Kenntnis, dass er bei der Nichteinhaltung dieser
Vorschriften Leistungserbringer (Dritte(n)) entschädigungslos ausgeschlossen
werden kann resp. die Leistung nicht erbracht werden muss. Es besteht in einem
solchen Fall kein Rückgaberecht der Leistungsanrechts. Die anwendbaren
Vorschriften sind beim jeweiligen Dritten erhältlich.
2.9.3
Sofern Leistungsanrechte personalisiert ausgestellt wurden, erhält nur die auf
dem Anrecht namentlich erwähnte Person einen Serviceanspruch. Der Dritte ist
berechtigt, dies vor Ort zu überprüfen. Dazu muss sich der Leistungsberechtigte
mit einem persönlichen Ausweis ausweisen können. Stimmt der Name auf dem
Leistungsanrecht nicht mit dem Namen im Ausweis überein oder ist der Name auf
dem Anrecht nicht lesbar, so kann die Leistungserbringung ersatzlos und ohne
Anspruch auf finanzielle Rückvergütung verweigert werden.
2.10 Digitale Berechtigungscodes
Serviceleistungskäufer haben bei ausgewählten Serviceleistungen die
Möglichkeit, bei der Bestellung einen digitalen Berechtigungscode freischalten
zu lassen (Ziff. 2.3.4). Es sind ausschliesslich von C19T festgelegte
Webplattform-Codes einsetzbar.
2.11 Gutscheine
2.11.1
Serviceleistungskäufer können über die Verkaufskanäle auch Gutscheine von
gewissen Dritten erwerben. Dabei ermöglicht C19T ausschliesslich den direkten
Vertragsschluss zwischen dem Serviceleistungskäufer und diesem Dritten. Der
Vertrag über den Kauf von Gutscheinen kommt ausschliesslich zwischen dem
Serviceleistungskäufer und dem Dritten zustande. Es gelten die allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Dritten betreffend Verwendung und Gültigkeit der
Gutscheine.
2.11.2
C19T übernimmt keine Verantwortung dafür, ob, wann und in welchem Umfang
Leistungen des Dritten mittels Gutscheins bezogen werden können. C19T übernimmt
diesbezüglich weder eine Haftung noch eine Garantie. Insbesondere ist eine
Rückgabe von Gutscheinen oder eine Rückerstattung des
Gutschein-Bruttoverkaufspreises bei C19T bzw. C19T-Verkaufsstellen aufgrund
Nichteinhaltung der Leistungsversprechen durch den Dritten oder wegen Konkurs
des Dritten vollumfänglich ausgeschlossen. Wird über einen Dritten Konkurs
eröffnet, so können Gutscheinkäufer ihre allfälligen Forderungen
ausschliesslich beim zuständigen Konkursamt geltend machen.

III. Contact Tracing
3.1 Leistungen
C19T stellt Dritten in gewissen Fällen ein Hilfsmittel zur Umsetzung der
gesetzlichen Vorschriften bezüglich Contact Tracing zur Verfügung. Für die
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind einzig die jeweiligen Dritten
verantwortlich.
3.2 Pflege der Kontaktangaben
Die Leistungen bezüglich Contact Tracing können nur genutzt werden, wenn sich
die Nutzer entsprechend registrieren. Der Nutzer ist verpflichtet, vollständige
und korrekte Angaben zu seiner Person und seinen Kontaktdaten zu machen. Der
Nutzer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass er unter der angegebenen Adresse
erreichbar ist.

IV. Weitere Dienstleistungen von Dritten
4.1 Leistungen
Die konkret zur Verfügung gestellten, weiteren Dienstleistungen Dritten sind
auf den jeweiligen Websites und Mobile-Anwendungen ersichtlich.
4.2 Vertragsschluss
C19T ermöglicht in gewissen Fällen für weitere Dienstleistungen, wie z. B.
Reservationen, den direkten Vertragsschluss zwischen dem Dritten und dem
Nutzer. Der direkte Vertragsschluss für diese Dienstleistungen kommt
ausschliesslich zwischen dem Dritten und dem Nutzer auf der Grundlage dieser
AGB sowie den Konditionen und allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten
zustande. Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Dritten akzeptiert
der Nutzer zusätzlich zu diesen AGB die allgemeinen Geschäftsbedingungen,
Nutzungsbedingungen oder Vertragsbedingungen des Dritten. Diese sind beim
jeweiligen Dritten erhältlich.
Die Möglichkeit, eine Reservation vorzunehmen oder sich für eine Warteliste zu
registrieren gilt für den Nutzer lediglich als Einladung zur Offertstellung.
Mit der Bestätigung der Reservation oder der Registration für eine Warteliste
unterbreitet der Nutzer dem Dritten gegenüber sein verbindliches Angebot.

V. Verantwortlichkeiten des Serviceleistungskäufers sowie des Nutzers
Der Serviceleistungskäufer wie auch der Nutzer haben folgende
Verantwortlichkeiten:
Der Serviceleistungskäufer wie auch der Nutzer sind für eine zur Nutzung der
Leistungen von C19T erforderlichen Internetverbindung verantwortlich.
Soweit der Serviceleistungskäufer wie auch der Nutzer eine Mobile-Anwendung
nutzen, sind sie verantwortlich, dass sie den aktuellsten Stand der
Mobile-Anwendung nutzen.
Der Serviceleistungskäufer wie auch der Nutzer sind verantwortlich, dass sie
zeitgemässe Sicherheitsbestimmungen einhalten.
Zugangsdaten und Passwort müssen geheim gehalten werden. Der
Serviceleistungskäufer wie auch der Nutzer sind für jede Verwendung von
Zugangsdaten und Passwörter und alle Handlungen verantwortlich, die im
Zusammenhang mit der Nutzung eines Online-Kontos wie auch eines Nutzerkontos
vorgenommen werden. Sollte ein unbefugter Dritter dennoch tatsächlich oder
eventuell Zugriff auf die Zugangsdaten inkl. Passwörtern eines Online-Kontos
wie auch eines Nutzerkontos erlangt haben, sind der Serviceleistungskäufer wie
auch der Nutzer verpflichtet C19T unverzüglich darüber zu informieren.
Der Serviceleistungskäufer wie auch der Nutzer dürfen die Leistungen von C19T
nur im rechtlich zulässigen Rahmen ver- und anwenden.
Der Serviceleistungskäufer wie auch der Nutzer haben jegliche Handlungen zu
unterlassen, welche den Betrieb der Webplattformen, der Mobile-Anwendungen oder
der Websites beeinträchtigen oder beeinträchtigen können.

VI. Rechte von C19T
Verletzt der Serviceleistungskäufer und/oder der Nutzer diese AGB, hat C19T das
Recht, die betroffenen Leistungen und/oder den Zugang zu einem Online-Konto
und/oder Nutzerkonto vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.

VII. Gewährleistung
7.1
C19T erbringt ihre Leistungen im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen und der
vorhersehbaren Anforderungen sorgfältig und fachgerecht, soweit C19T nicht
durch nicht zu vertretene Umstände daran gehindert wird.
7.2
Dem Serviceleistungskäufer wie auch dem Nutzer ist bekannt, dass C19T ihre
Leistungen über das Internet bzw. unter Inanspruchnahme von
Kommunikationsnetzen erbringt. Namentlich aufgrund technischer Störungen,
Betriebsstörungen sowie Störung oder Unterbrechung von Kommunikationsnetzen und
durch einen Ausfall von IT-Infrastrukturen, der Leitungen des Callcenters oder
anderer Teile der zur Leistungserbringung beanspruchten Infrastruktur kann es
zu vorübergehenden Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Leistungserbringung
von C19T kommen. C19T gibt daher keine Gewähr für die ununterbrochene
Verfügbarkeit, Funktionstüchtigkeit und Fehlerfreiheit ihrer Leistungen.

VIII. Haftung
8.1 Haftung von C19T
8.1.1
Bei Verletzungen ihrer eigenen vertraglichen Pflichten aus diesen AGB haftet C19T
gegenüber dem Serviceleistungskäufer und/oder dem Nutzer beschränkt für von C19T
durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachte direkte und
nachgewiesene Schäden.
8.1.2
Für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird
die Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Folgeschäden sind insbesondere
entgangener Gewinn, Reputationsschäden und Datenverlust in Folge
vorübergehender Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Verfügbarkeit der
Leistungen von C19T sowie infolge Ausfalls von Vertriebskanälen,
Übermittlungsfehler, nicht rechtzeitige Zustellung von Anrechten, Reservationen
oder Registrierungen für Wartelisten sowie von digitalen Berechtigungscodes,
unrichtigen Preis- oder Leistungsangaben und Fehlern in Buchungsbestätigungen.
Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung von C19T für Inhalte auf Websites von
Dritten oder im Auftrag von Dritten betriebenen Websites sowie anderen Dritten,
die auf die Webplattformen, Mobile-Anwendungen und Websites von C19T verweisen
oder auf welche die Webplattformen, Mobile-Anwendungen und Websites von C19T
verweisen. Soweit gesetzlich zulässig wird jede Haftung von C19T für
Hilfspersonen ausgeschlossen.
8.1.3
Bei technischen Störungen und bei Betriebsausfällen, die das Kaufen von
Anrechten, die Durchführung von Check-Ins oder Check-Outs zum Zwecke des
Contact-Tracing, die Durchführung von Registrationen oder Reservationen
ausschliessen, entsteht weder dem Serviceleistungskäufer noch dem Nutzer ein
Anspruch auf Schadenersatz.
8.1.4
C19T kann die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmässigkeit der von C19T im
Namen und Auftrag des Dritten vertriebenen Leistungen nicht kontrollieren und
ist hierfür nicht verantwortlich.
8.1.5
C19T kann auch nicht überprüfen, ob der Dritte seine Leistungspflichten aus
oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen ihm und dem jeweiligen
Serviceleistungskäufer richtig und vollständig erfüllt. Ebenso kann C19T auch
nicht überprüfen, ob der Dritte seine Leistungspflichten aus oder im
Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen ihm und dem jeweiligen Nutzer richtig und
vollständig erfüllt.
Für Vertragsverletzungen wie insbesondere mangelhafte Organisation der
Leistungserbringung, vertragswidrige Absage von Leistungserbringungen,
vertragswidrige Schliessung des Betriebs, mangelnde Qualität von Leistungen und
Verletzung der Pflichten des Serviceleistungskäufers beim Leistungsbezug haften
ausschliesslich der Dritte bzw. der Serviceleistungskäufer, in keinem Fall aber
C19T. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für mit der Abwicklung des Vertrags,
insbesondere der Verwendung von Leistungserbringungen zwischen
Serviceleistungskäufer und Dritten entstehende quasivertragliche und
ausservertragliche Ansprüche. Ebenso gilt dieser Haftungsausschluss auch für
mit der Abwicklung des Vertrags zwischen Dritten und Nutzer entstehende quasivertragliche
und ausservertragliche Ansprüche.
8.1.6
Die vorstehenden Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung von C19T gelten
nicht bei durch C19T direkt verursachter schuldhafter Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit durch C19T sowie im Fall zwingender gesetzlicher
Regelungen, einschliesslich der Regelungen des Produktehaftpflichtgesetzes.
8.2 Haftung des Serviceleistungskäufers
8.2.1
Der Serviceleistungskäufer haftet gegenüber C19T unbeschränkt für durch
rechtswidrige Absicht oder Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der
Serviceleistungskäufer stellt C19T von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich
frei, die aus einer Pflichtverletzung des Serviceleistungskäufers oder dem
Verstoss gegen diese AGB entstehen können.
8.2.2
Der Serviceleistungskäufer ist verpflichtet, C19T allfällige im Zusammenhang
mit der unberechtigten Verwendung oder dem Missbrauch des Passwortes des
Serviceleistungskäufers und/oder mit einer unsorgfältigen, unberechtigten oder
missbräuchlichen Verwendung digitaler Berechtigungscodes (Ziff. 2.10)
entstehende Aufwendungen zu ersetzen. Der Serviceleistungskäufer von
print@home- und Mobile-Anrechten ist überdies verpflichtet, dem Dritten sowie C19T
allfälligen im Zusammenhang mit der unberechtigten Verwendung von zusätzlichen
oder veränderten Ausdrucken, Vervielfältigungen, Kopien oder Nachahmungen
entstehenden Schaden zu ersetzen.
8.3 Haftung des Nutzers
Der Nutzer haftet gegenüber C19T unbeschränkt für durch rechtswidrige Absicht
oder Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Nutzer stellt C19T von allen
Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die aus der Nutzung der Leistungen von C19T
entstehen oder dadurch entstehen können, dass der Nutzer gegen diese AGB
verstösst.

IX. Höhere Gewalt
Sollte die Leistungserbringung durch Dritte aufgrund einer Krankheitskrise
(bspw. Epi- oder Pandemie, ohne Rücksicht auf die Zahl der bereits
stattgefunden Ausbreitungswellen) oder ähnlicher höherer Gewalt (d.h. ein von
aussen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise
zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel
nicht oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis wie etwa Naturkatastrophen,
terroristische Angriffe, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Streik,
behördliche oder nicht behördliche Massnahmen, etc.) durch den Dritten abgesagt
oder verschoben werden, bleibt der Vertrag zwischen dem Serviceleistungskäufer
und dem Dritten gültig. Der Dritte entscheidet in einem solchen Fall über das
weitere Vorgehen gemäss Ziff. 2.8 vorstehend.

X. Geistiges Eigentum
Die Webplattformen, die Websites, die Mobile-Anwendungen sowie die gesamten
über die Webplattformen, die Mobile-Anwendungen oder die Websites zugänglichen
Inhalte von C19T (nachfolgend «Inhalte») sind urheberrechtlich geschützt und
gehören, soweit nicht anders bestimmt, ausschliesslich und umfassend C19T. Die
Webplattformen, die Mobile-Anwendungen und die Websites können Hinweise auf
Schutz- und Nutzungsrecht von Dritten enthalten, die vom Serviceleistungskäufer
wie auch vom Nutzer zu beachten sind. Das (vollständige oder teilweise)
Reproduzieren, Verbreiten, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln),
Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Inhalte für öffentliche oder
kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von C19T
untersagt.
Dem Serviceleistungskäufer wie auch dem Nutzer ist in jedem Fall untersagt, die
Webplattformen, die Mobile-Anwendungen oder die Websites für die Entwicklung
anderer Dienstleistungen zu nutzen oder den Quellcode zu ändern, zu übersetzen,
zu reproduzieren oder zu dekompilieren oder seine Funktionen zu untersuchen,
ausser wenn dies von Rechts wegen verpflichtend zugelassen werden muss.

XI. Schlussbestimmungen
11.1
Erfüllungsort für die Dienstleistungen von C19T einschliesslich der Zustellung
von Anrechten ist der Sitz von C19T.
11.2
Der Serviceleistungskäufer verzichtet darauf, Forderungen gegenüber C19T zur
Verrechnung zu bringen.
11.3
C19T behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen
werden auf den Websites bzw. den Mobile-Anwendungen zugänglich gemacht und
treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft.
11.4
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise
unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder
Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGBs oder des Erwerbes von
Serviceleistungen, der Nutzung des Contact Tracings und/oder der weiteren
Dienstleistungen davon nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame
oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare
Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden
Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese
AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.
11.5
Auf diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Verhältnis
zwischen C19T und dem Serviceleistungskäufer sowie dem Verhältnis zwischen C19T
und dem Nutzer entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht
anwendbar, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und der
Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).
11.6
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen C19T und
Serviceleistungskäufer sowie zwischen C19T und dem Nutzer ist Basel. C19T ist
allerdings berechtigt, den Serviceleistungskäufer wie auch den Nutzer an deren
Domizil zu belangen.

Basel, im November 2021